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   SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06 ER   

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https://dejure.org/2006,75029
SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06 ER (https://dejure.org/2006,75029)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06 ER (https://dejure.org/2006,75029)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 2006 - S 10 KA 6200/06 ER (https://dejure.org/2006,75029)
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  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Hierbei habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechtsschutzbefugnis des betroffenen Dritten in seiner Entscheidung vom 17.08.2004 (1 BvR 378/00 = NJW 2005, 273) weiterentwickelt.

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 17.08.2004 (a.a.O.) diese Rechtsschutzbefugnis eines Dritten weiter entwickelt.

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Die neuere Rechtsprechung des BSG ging bisher (entgegen der früheren Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6) dahin, dass der Vertragsarzt grundsätzlich nicht gegen die einem Dritten erteilte Zulassung, Ermächtigung, Sonderbedarfszulassung usw. klagen könne, da die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften nicht auch Individualinteressen des Konkurrenten schützen wollten.

    Allerdings zeigen die Entscheidungen des BSG vom 14.03.2001 (B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6), des LSG Sachsen-Anhalt vom 10.05.2004 (L 4 B 8/04 KA ER) und des SG Marburg vom 06.09.2005 (S 12 KA 454/05 ER), dass ausnahmsweise auch zwischen niedergelassenen Vertragsärzten eine Anfechtungsbefugnis Dritter, die nicht Adressaten eines Verwaltungsaktes sind, bejaht werden kann.

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Die Anfechtungsbefugnis Dritter, die - wie die Antragsteller - nicht Adressaten des Verwaltungsaktes sind, setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsnormen, die dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegen, nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner Bürger zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 140 S. 84 m.w.N.; SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S. 22).

    Solche Klagen setzten voraus, dass der Kläger mit einer gewissen Plausibilität geltend mache, die Entscheidung zugunsten des Dritten sei willkürlich oder in Benachteiligungsabsicht ergangen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4; SozR 3-1500 § 54 Nr. 10; BSGE 90, 207).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2004 - L 4 B 8/04

    Gemeinschaftspraxis: Mitnahme des Versorgungsauftrags

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Daher sei auch nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER) ein Drittwiderspruchsrecht für die Ärzte mit genehmigtem Versorgungsauftrag gegen neue Genehmigungen nach § 4 Anlage 9.1 BMV-Ä gegeben.

    Allerdings zeigen die Entscheidungen des BSG vom 14.03.2001 (B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6), des LSG Sachsen-Anhalt vom 10.05.2004 (L 4 B 8/04 KA ER) und des SG Marburg vom 06.09.2005 (S 12 KA 454/05 ER), dass ausnahmsweise auch zwischen niedergelassenen Vertragsärzten eine Anfechtungsbefugnis Dritter, die nicht Adressaten eines Verwaltungsaktes sind, bejaht werden kann.

  • SG Marburg, 06.09.2005 - S 12 KA 454/05

    Vertragsarzt - Widerspruch - aufschiebende Wirkung - Vertragsarztsitz - Tätigkeit

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Des Weiteren werde auf die rechtskräftige Entscheidung des SG Marburg vom 06.09.2005 (S 12 KA 454/05 ER) hingewiesen, wonach ein Widerspruch eines Vertragsarztes gegen eine Genehmigung ausgelagerter Praxisräume eines anderen, im Nachbarplanungsbereich niedergelassenen Vertragsarztes in seinem Planungsbereich aufschiebende Wirkung habe.

    Allerdings zeigen die Entscheidungen des BSG vom 14.03.2001 (B 6 KA 34/00 R = BSGE 88, 6), des LSG Sachsen-Anhalt vom 10.05.2004 (L 4 B 8/04 KA ER) und des SG Marburg vom 06.09.2005 (S 12 KA 454/05 ER), dass ausnahmsweise auch zwischen niedergelassenen Vertragsärzten eine Anfechtungsbefugnis Dritter, die nicht Adressaten eines Verwaltungsaktes sind, bejaht werden kann.

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Solche Klagen setzten voraus, dass der Kläger mit einer gewissen Plausibilität geltend mache, die Entscheidung zugunsten des Dritten sei willkürlich oder in Benachteiligungsabsicht ergangen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4; SozR 3-1500 § 54 Nr. 10; BSGE 90, 207).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.09.2006 - S 10 KA 6200/06
    Solche Klagen setzten voraus, dass der Kläger mit einer gewissen Plausibilität geltend mache, die Entscheidung zugunsten des Dritten sei willkürlich oder in Benachteiligungsabsicht ergangen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4; SozR 3-1500 § 54 Nr. 10; BSGE 90, 207).
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